Die Flagge Deutschlands, auch Bundesflagge genannt, ist eine Trikolore, bestehend aus drei horizontalen Streifen in den Farben Schwarz, Rot und Gold (von oben nach unten).
Farben und ihre Bedeutung: Obwohl es keine offizielle Interpretation gibt, werden die Farben oft historisch interpretiert.
Design: Die Streifen sind gleich breit und verlaufen horizontal. Die Farben sind klar definiert.
Geschichte: Die Farben Schwarz-Rot-Gold wurden im frühen 19. Jahrhundert von Studentenverbindungen als Symbol für die deutsche Einheit und Freiheit verwendet. Nach der Deutschen Revolution von 1848/49 wurden sie kurzzeitig zur Nationalflagge des Deutschen Bundes. Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde Schwarz-Weiß-Rot die offizielle Flagge. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Schwarz-Rot-Gold 1919 zur Flagge der Weimarer Republik. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Schwarz-Rot-Gold 1949 zur Flagge der Bundesrepublik Deutschland und 1990, nach der Wiedervereinigung, zur Flagge des wiedervereinten Deutschlands.
Verwendung: Die Bundesflagge ist die offizielle Staatsflagge Deutschlands. Sie wird von staatlichen Institutionen und Behörden verwendet. Bürger dürfen die Flagge ebenfalls zeigen, solange dies nicht in einer Weise geschieht, die die Würde des Staates beeinträchtigt. Es gibt auch eine Dienstflagge, die zusätzlich den Bundesadler zeigt und nur von staatlichen Stellen verwendet werden darf.
Rechtliche Grundlagen: Die Gestaltung und Verwendung der Bundesflagge sind im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Beflaggungsverordnung geregelt. Das Grundgesetz legt die Farben fest.
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